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Markus Waitschies

Kurzarbeit. Wie kann ich sie als Unternehmer einführen?

Hamburg, 20. März 2020 - In diesen Tagen erreichen uns viele Anrufe, meist geht es um eine Frage: Wie schaffen wir es, möglichst schnell Kurzarbeit in unserem Betrieb einzuführen? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:


Darf ich als Unternehmer Kurzarbeit anordnen?


Eine Anordnung geht nur, wenn Sie eine Vereinbarung mit Ihren Arbeitnehmern zur Kurzarbeit im Arbeitsvertrag bereits geschlossen haben - alternativ kann der Betriebsrat sie genehmigen oder ein Tarifvertrag vorsehen. Das bedeutet: Gibt es keine vertragliche Regelung zur Kurzarbeit, können Sie sie nicht anordnen.


Wie erreiche ich schnell eine Vereinbarung mit meinen Arbeitnehmern?


Sie müssen jetzt eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schließen. Diese Ergänzung muss folgende Punkte enthalten: Sie müssen sich das Okay holen, dass die Arbeitszeit wegen Kurzarbeit reduziert werden darf. Sie müssen den Umfang der Reduzierung angeben. Sie müssen die Verteilung auf die Wochentage erkennen lassen. Und Sie müssen eine Ankündigungsfrist in die vertragliche Zusatzvereinbarung aufnehmen.


Bedeutet das, dass ich Kurzarbeit nur mit einer bestimmten Frist ankündigen kann, zum Beispiel zwei Wochen?


Ja! Die Arbeitnehmer müssen sich auf die Folgen der Kurzarbeit einstellen können. Darum muss eine Zusatzvereinbarung zwingend eine Frist vorsehen. Wie lang die Frist sein muss, haben Gerichte noch nicht entschieden. Aber in Tarifverträgen gibt es eine Mindestfrist von 5 Werktagen. Manche Tarifverträge sehen vier Wochen vor.


Wie lang muss die Frist mindestens sein?


Unserer Auffassung nach mindestens fünf Arbeitstage, wenn Sie eine Vereinbarung nur für dieses Pandemie schließen. Vereinbaren Sie eine generelle Möglichkeit zur Kurzarbeit, sollten Sie eine Frist von mindestens zwei Wochen vorsehen, besser von drei Wochen. Hintergrund: Richter könnten argumentieren, dass kürzere Fristen die Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Denn in der Regel können Sie sich als Arbeitgeber vielfrüher mit einer Kurzarbeit auseinandersetzen, Sie kennen die Zahlen Ihres Unternehmens. Die Arbeitnehmer trifft die Kurzarbeit meist unvorbereitet.


Aber die Agentur für Arbeit sagt doch, dass es keiner Frist bedarf. Wir können darum sofort die Kurzarbeitergelder beantragen!


Das stimmt. Sie können das Kurzarbeitergeld sofort beantragen. Aber arbeitsrechtlich können Sie die Kurzarbeit erst nach einer bestimmten Frist wirksam werden lassen. Wenn Sie das nicht beachten, riskieren Sie Forderungen der Arbeitnehmer, wenn die Krise vorbei ist - gerichtet auf die Differenz zwischen Kurzarbeitergeld und bisherigem Netto- oder sogar Bruttoentgelt. Die Agentur für Arbeit macht sich kaum Gedanken um die arbeitsrechtlichen Konsequenzen Ihrer Auskünfte, das erleben wir wöchentlich immer wieder!


Wen darf ich in Kurzarbeit schicken?


Ganz wichtig: Geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer sind ausgenommen! Auch die Auszubildenden dürfen Sie nicht in Kurzarbeit schicken. Tabu ist Kurzarbeit auch für Beschäftigte, denen gekündigt wurde, denen Sie gekündigt haben - oder für die bereits ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.


Können Geschäftsführer Kurzarbeit beantragen?


Ja, das ist möglich, wenn es sich um Fremdgeschäftsführer handelt, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen - es gibt noch weitere Voraussetzungen. Aber im Grundsatz ist Kurzarbeit auch für diese Gruppe möglich.


Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?


Es wird in Höhe von rund 60 Prozent des Nettogehaltes für Arbeitnehmer ohne Kinder und rund 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern gezahlt. Wichtig: Das Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit für den Teil des Gehaltes, der ausfällt! Wer also 50 Prozent Kurzarbeit leistet, bekommt 50 Prozent seines bisherigen Nettogehaltes weiter bezahlt - und von den übrigen 50 Prozent des Nettogehaltes eben die 60 oder 67 Prozent.


Kann ich das Kurzarbeitergeld aufstocken?


Ja, das geht. Im Sozialgesetzbuch ist ein Paragraf verankert, der bestimmt, dass Zuschüsse zum Kurarbeitergeld nicht mitgerechnet werden bei der Frage, wie hoch der Unterschied zwischen dem normalen Nettogehalt und dem Nettogehalt während der Kurzarbeit ausfällt (§ 106 Abs. 2 Satz 2 SGB III). Hier ist unserer Auffassung nach auch eine Aufstockung auf 100 Prozent des bisherigen Nettogehaltes der Arbeitnehmer möglich. So sieht es auch einer der bekanntesten Kommentare zum Sozialgesetzbuch!


Muss Urlaub vor der Kurzarbeit abgebaut werden?


Ja, wenn er noch nicht verplant ist - oder wenn die Arbeitnehmer nicht klar machen können, wofür sie ihn nach der Kurzarbeit brauchen.


Wie hoch fällt das Gehalt während des Urlaubs in der Kurzarbeit aus?


Es bemisst sich nach dem vorherigen Dienst vor der Kurzarbeit.


Ich habe eine Zusage für Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bekommen. Wie geht es jetzt weiter?


Sie als Unternehmer zahlen das Kurzarbeitergeld mit der normalen Gehaltsrunde Monat für Monat aus. Die Agentur erstattet Ihnen diesen Betrag nachträglich. Das müssen Sie entsprechend beantragen.







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